Am Dienstagabend, 16.05.2017, wurde die Zentralmoschee in Darmstadt von mehreren maskierten Personen angegriffen.
Die Unbekannten zerschlugen das Fenster der Moschee mit Stühlen, die auf dem Anwesen vorhanden waren. Auch beschädigten sie die Wand am Eingangstor der Moschee. Nach der Tat ergriffen die Täter die Flucht. Ein Sachschaden von rund 1.000 Euro wurde feststellt. Die Polizei stufte die Tat nicht als Angriff auf eine Moschee ein, sondern sprach in ihrer Pressemitteilung lediglich von dem „Innenhof der Bismarckstraße“.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd