Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 09.09.2018 in Nordenham zu einer islamfeindlichen Straftatauf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 29.12.2017 in Kaufbeuren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 23.04.2017 in Lüchow zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

Am 06.08.2020 erhielt die DITIB Moschee in Wahlen einen Drohbrief. Darin wurde der Moschee mit einem Brandanschlag gedroht. Neben der Bedrohung beinhaltete der Brief rassistische Beleidigungen. Der Brief war mit „NSE 2020“ unterzeichnet. Zwei Familien in Fürth sowie die DITIB Fatih Moschee in Fürth erhielten Schreiben mit einem identischen Inhalt. Quelle

Am 06.08.2020 erhielt die DITIB Fatih Moschee in Fürth einen Drohbrief. Darin wurde der Moschee mit einem Brandanschlag gedroht. Neben der Bedrohung enthielt der Brief rassistische Beleidigungen. Der Brief war mit „NSE 2020“ unterzeichnet. Zwei Familien in Fürth sowie eine weitere DITIB Moschee in Wahlen erhielten Schreiben mit einem identischem Inhalt. Quelle

Am 12.07.2020 wurde an einem Fenster des islamischen Kulturzentrums in Greifswald ein abgetrennter Schweinekopf aufgefunden. Nach Angaben des Vereins habe der Schweinekopf bereits in der Nacht zu Sonntag gegen 3.30 Uhr am Fenster gelegen und soll noch warm gewesen sein. Gläubige die ihr Gebet verrichteten, seien darauf aufmerksam geworden. Hinweise auf Tatverdächtige gebe es noch keine. Laut Polizeiinspektion sei eine Anzeige wegen des Verdachts der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB) aufgenommen worden. Die weiteren Ermittlungen übernimmt der Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Anklam. Quelle