Am 21.02.2020 stellte der Imam der DITIB Mevlana Moschee in Altena nach dem Nachmittagsgebet Exkremente an der Türklinke der Moscheetür fest. Zunächst erstattete er keine Anzeige. Erst als er am darauffolgenden Tag eine Tüte mit Exkrementen in der Motorhaube seines Wagens fand, alarmierte er die Polizei. Diese nahm die Ermittlungen auf. Quelle: DITIB
Am 23.04.2017 wurden das Osmanische Sufi Zentrum in Berlin Ziel eines Angriffs. Die Scheiben der Gemeinde wurden von unbekannten Tätern eingeschlagen. Quelle: https://www.dailysabah.com/deutsch/deutschland/2017/04/21/angriff-auf-leipziger-ditib-moschee
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 09.09.2018 in Nordenham zu einer islamfeindlichen Straftatauf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 29.12.2017 in Kaufbeuren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 23.04.2017 in Lüchow zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

Am 06.08.2020 erhielt die DITIB Moschee in Wahlen einen Drohbrief. Darin wurde der Moschee mit einem Brandanschlag gedroht. Neben der Bedrohung beinhaltete der Brief rassistische Beleidigungen. Der Brief war mit „NSE 2020“ unterzeichnet. Zwei Familien in Fürth sowie die DITIB Fatih Moschee in Fürth erhielten Schreiben mit einem identischen Inhalt. Quelle