Auch die DITIB Zentralmoschee in Köln erhielt am 27.10.2023 einen Umschlag mit verbrannten Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien. Auch hier war ein Schreiben enthalten, dass wie folgt lautete: „Der verbrannte verfluchte Koran mit Hundescheiße, Schweinefleisch und Dreck! Der verfluchte Koran wo er hingehört, in den Dreck!“
Quelle: Meldungen|| DITIB ADS (ditib-ads.de)
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd