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Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Frankfurt am Main

Veröffentlicht am 18/12/2019 Dokumentationsnummer: HE20190524F

Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 24.05.2019 in Frankfurt am Main zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Hessen
Ort Frankfurt
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 24.05.2019
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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