In der Nacht vom 24.09. auf den 25.09.2016 wurde die Mimar Sinan Moschee in Bebra Ziel eines versuchten Brandanschlags.
Eine brennende Flasche mit einer unbekannten Flüssigkeit wurde gegen die Außenfassade des Gebäudes geschleudert. Durch den Aufprall der Flasche entstanden Rußspuren und ein Feuer, das von selbst erlosch. Der Sachschaden betrug rund 10.000 Euro. Die Polizei ermittelte wegen versuchter schwerer Brandstiftung und schloss einen rassistischen Hintergrund nicht aus. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf