In Bad Tölz kam es am 18.08.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie “ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Die Turkuaz Moschee (DITIB) in Regensburg wurde am 17.09.2023 Ziel von Vandalismus. Ein unbekannter Täter beschädigte die Eingangstüre der Moschee, sowie einiges an Mobiliar mit einem Hammer. Das geparkte Auto des Imams wurde ebenfalls beschädigt, was einen Gesamtschaden im unteren fünfstelligen Bereich verursachte. Ermittlungen wurden aufgenommen. In der PMK-Statistik wurde die Tat unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/09/18/moschee-von-unbekannten-in-regensburg-angegriffen/ Drucksache 20/9262 (bundestag.de) Video: https://twitter.com/TRTDeutsch/status
In Regensburg kam es auch am 18.09.2023 zu einem Moscheeangriff. Die Küche von der Ar Rahman Moschee (Islamische Stiftung Regensburg) wurde verwüstet und wurde beschädigt. In der Bundestagsdrucksache wurde die Tat unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: https://www.mittelbayerische.de/lokales/stadt-regensburg/nach-attacke-auf-ditib-weitere-moschee-in-regensburg-angegriffen-video-kursiert-im-netz-14359874 Drucksache 20/9262 (bundestag.de)
Die DITIB Zentralmoschee in Münster erhielt am 11.12.2023 einen Brief mit beleidigendem und rassistischem Inhalt. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Links/PressannouncementDetail/222
Auch die DITIB Zentralmoschee in Köln erhielt am 27.10.2023 einen Umschlag mit verbrannten Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien. Auch hier war ein Schreiben enthalten, dass wie folgt lautete: „Der verbrannte verfluchte Koran mit Hundescheiße, Schweinefleisch und Dreck! Der verfluchte Koran wo er hingehört, in den Dreck!“ Quelle: Meldungen|| DITIB ADS (ditib-ads.de)
Am 14.09.2023 kam es in Essen laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262