Am 16 07.2019 wurde die Barbaros Moschee in Minden Ziel eines islamfeindlichen Angriffes. Unbekannte drangen in die Moschee ein, zerrissen Ausgaben des Korans und verteilten die Blätter auf dem Boden. Zudem wurden die Räumlichkeiten mit Exkremente beschmiert. Die Gemeindemitglieder entdeckten den Vorfall gegen 12 Uhr und verständigten die Polizei. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf