Die Frankfurter Abu-Bakr-Moschee wurde am 03.04.2024 Ziel eines Angriffs. Ein Unbekannter habe die Mauern des Moscheegebäudes auf Hebräisch beschmiert mit der Aufschrift „Israel“. Der Täter sei auf Bildern der Überwachungskameras der Moschee deutlich zu erkennen. Bei der Polizei wurde eine Anzeige erstattet.
Der Zentralrat der Muslime als auch der Moscheevorsitzende Mohamed Seddadi verurteilen die Tat. „Wir lassen uns weder provozieren noch jüdische und muslimische Menschen gegeneinander ausspielen“, so Seddadi.
Quellen:
Vandalismus an der Abu-Bakr-Moschee: Kamera filmt Verdächtigen (fr.de)
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd