Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 13.02.2022 in Recklinghausen zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ registriert. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bunderegierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 22.03.2022 in Regensburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 25.03.2022 in Greifswald zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 13.04.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Osnabrück. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989
Laut Angaben der Bundesregierung der (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 14.04.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Bramsche. Die Tat konnte unter der Kategorie „Üble Nachrede § 186a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden. Drucksache 20/2989 (bundestag.de)
Am 08.04.2022 erhielt die DITIB Zentralmosche in Duisburg-Marxloh einen islamfeindlichen Droh- und Schmähbrief. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Links/PressannouncementDetail/184 DITIB ADS – Bericht 2022