Am 21.10.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Ibbenbüren. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Aachen kam es am 21.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Die Eyüp Sultan Bahce Moschee in Bremen erhielt am 19.09.2023 einen Drohbrief mit rassistischem Inhalt. „Ich hasse alle Ausländer und sprenge euch alle in die Luft. Dieses ist ernst zu nehmen“, hieß es in dem Brief. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quellen: „Ich sprenge euch alle in die Luft!“ – Moschee erhält Drohbrief – IslamiQ Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Die Fatih-Moschee in Thannhausen wurde am Samstag, den 16.03.2024 von Unbekannten verwüstet. Diese beschädigten die Moscheeräume samt ihren Möbeln und beschmierten die Wände großflächig mit grüner Farbe, unter anderem mit Symbolen wie einem Davidstern. Die Täter hinterließen zudem vier Messer an verschiedenen Stellen in der Moschee und entwendeten das Geld in der Spenden-Box, welches sie vorher zerbrachen. Jugendliche der Gemeinde bemerkten den Vorfall als sie zum Tarâwîh-Gebet kamen. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Moschee verwüstet: „Angriff auf unser friedliebendes Zusammenleben“ (augsburger-allgemeine.de)
Am 06.02.2023 kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/9262) im bayrischen Bretzfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2023 in Magdeburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262