Am 11.10.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 zu einem Angriff auf eine Moschee in Düsseldorf. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/4441
Zwischen dem 31.10.2022 und dem 02.11.2022 wurde in die DITIB Fatih-Moschee in Düren eingebrochen. Die Täter kamen durch die Eingangstür und schlugen dort eine Scheibe ein, die zum Hauptbüro führte. Sie entwendeten eine Spendenbox, in der sich eine Summe im unteren dreistelligen Bereich befand. Quelle: Unbekannte brechen in Moscheen ein und entwenden Spenden – IslamiQ
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 kam es am 18.08.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf
In Bielefeld kam es am 18.06.2025, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441, zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf
In München kam es am 13.06.2025, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441, zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf
In Kerken kam es am 10.06.2025, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441, zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf