Am 21.07.2023 erhielt die Mevlana Moschee (DITIB) in Ludwigshafen am Rhein einen Drohbrief mit rassistischem Inhalt und Hassparolen gegenüber dem türkischen Präsidenten. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Moschee in Ludwigshafen erhält rassistischen Drohbrief – IslamiQ
In Bramsche erhielt am 04.08.2023 auch die Eyüp Sultan Moschee einen mit „NSU 2.0“ signierten Drohbrief. Neben Islamfeindlichen Parolen wie „dumm dümmer Islam“ und einem Hakenkreuz enthält der Brief folgende Drohung: „Macht ruhig weiter so und der Tag ist nicht mehr fern an dem wir es mit euch so machen wie wir es mit den Juden gemacht haben.“ Es wurde eine Anzeige erstattet und die Ermittlungen wurden aufgenommen. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Moschee ...
Die DITIB Zentralmosche in Hannover wurde am 15.08.2023 Ziel eines politisch motivierten Angriffs. Die Außenwand der Moschee und die Glastür wurden mit politischen Parolen beschmiert. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Moschee mit mehreren politischen Parolen beschmiert – IslamiQ
Am Wochenende des 26.-27.08.2023 erhielt die Mimar Sinan Moschee (DITIB) in Maulbronn einen Drohbrief mit der Signatur „NSU 2.0“. Der Brief enthielt ein Hakenkreuz, ein Bild von einem Schwein und die Aufschrift „Verbrenn Koran, verbrenn Islam.“ Die Moschee war schon im Juli Ziel eines islamfeindlichen Angriffs geworden. Quelle: Zuvor angegriffene Moschee erhält Drohbrief mit NSU 2.0 – IslamiQ
Am Wochenende des 26.-27.08.2023 war auch die DITIB Moschee in Heidelberg Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Diese erhielt einen Drohbrief mit der Aufschrift „ihre Moschee soll entweiht und beschmutzt werden“. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Links/PressannouncementDetail/205
Am 16.12.2023 wurde die Bielefelder Hicret Moschee Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Diese erhielt mehrere Liferando-Bestellungen mit Hassbotschaften mit Bezug auf den Nahostkonflikt. Die Moschee meldete den Vorfall bei der Polizei und der Staatsschutz ermittelt. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 (Anlage 6) wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Unbekannte bestellen Essen mit Hassbotschaften zu Moschee – IslamiQ Drucksache 20/11292 (bundestag.de)