Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 20.06.2020 in Bad Tölz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 08.03.2020 in Ichenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung, § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

Am 01.05.2020 wurde die IGMG Gelsenkirchen Tugra Moschee Ziel eines Angriffs. Ein unbekannter Täter beschmierte in der Nacht zum Freitag gegen 02:32 die Außenfassade der Moschee mit beleidigenden Äußerungen wie „Verpisst Euch“ und “ ORDO AB CHAO!“. Das Letztere kommt aus dem Lateinischen und heißt im übertragenem Sinn „Ordnung durch Chaos“. Die Gemeindemitglieder benachrichtigen die Polizei. Die Ermittlungen dauern an.

Am 28.01.2020 wurden die Scheiben des Islamischen Kultur Centers in Ulm eingeschlagen. Es entstand dabei ein Sachschaden. Der Tatverdächtige hatte ein Tag zuvor die Scheiben der arabischen Moschee in Ulm eingeschlagen. Quelle

Am 27.01.2020 wurden die Scheiben der arabischen Moschee in Ulm eingeschlagen. Dabei entstand ein Sachschaden. Ein Tatverdächtiger wurde festgenommen. Der Tatverdächtige hat sich zum Sachverhalt bislang nicht geäußert. Quelle

Am 31.01.2020 wurden erneut die Scheiben des Islamischen Kultur Centers in Ulm eingeschlagen. Es entstand auch dabei ein Sachschaden. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. Dieser hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Der Tatverdächtige hatte einige Tage zuvor die Scheiben der arabischen Moschee und die Scheiben des Islamischen Kultur Centers in Ulm eingeschlagen. Die Moscheeangriffe in Ulm wurden erst durch eine gemeinsame Erklärung des „Ulmer Rates der Religionen“ bekannt. Quelle