Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 07.10.2018 in Betzdorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 01.10.2018 in Bayreuth zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 wurde am 04.07.2018 in Springe eine Moschee bzw. Religionsstätte angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Behörden ordnen den Angriff als „islamfeindliche Straftat“ ein.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 wurde am 09.06.2018 in Nürnberg Moschee bzw. Religionsstätte angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Die Behördern gehen von einer „islamfeindlichen Straftat“ aus.
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 wurde am 08.06.2018 eine Moschee/Religionsstätte in Sundhagen angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert, dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und als islamfeindliche Straftat klassifiziert.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 wurde am 04.06.2018 eine Moschee/Religionsstätte in Lehmberg. Der Fall wurde von den Polizeibehörden unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert, dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und als „islamfeindliche Straftat“ klassifiziert.