In Kaufbeuren kam es im Jahr 2018 mehrere Male zu Protesten und Demonstrationen gegen ein Moscheebauprojekt der DITIB-Gemeinde. In der Bundestagsdrucksache 19/2315 wurden Vorfälle in Hinblick auf diese Moschee 8-mal unter der Kategorie islamfeindliche Straftaten an „Religionsstätte/Moschee“ erfasst und dem Phänomenbereich „rechts“ sowie der Straftat „Volksverhetzung“ zugeordnet.
In der Nacht auf den 23.04.2017 wurde an der künftigen Lüchower Moschee ein Schweinekopf, auf dessen Stirn ein Hakenkreuz gemalt war, hinterlassen. Der Schweinekopf war an der Außenwand des künftigen Gebetsraumes angebracht. Der Staatsschutz ermittelte wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Auf die Frage, ob die Polizei von einer islamfeindlichen Motivation ausgehe, antwortete die Pressestelle, dass erst die Ergebnisse des Staatsschutzes vorliegen müssen, um genauere Angaben zur Motivation geben zu können. Quelle