In Bochum kam es am 01.02.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf
In Magdeburg kam es am 16.11.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Schwere Brandstiftung § 306a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/4441
Am 12.09.2025 wurde eine muslimische Begegnungsstätte in Hasselfelde, welche hauptsächlich als Gebetsraum genutzt wurde, durch eine schwere Brandstiftung zerstört. Die Kriminalpolizei konnte zwei jugendliche Täter ermitteln, von denen einer dem Verfassungsschutz hinsichtlich einer rechtsextremen Motivation bereits bekannt war. Quelle: Ermittlungen zu Rechtsextremismus in Hasselfelde: Brandanschlag auf muslimischen Gebetsraum im Harz: Zwei Teenager unter Tatverdacht
Unbekannte haben die Fassade der Nienburger Moschee in der Nacht vom 27. auf den 28.05.2026 mit gelber Sprühfarbe beschmiert. Es wurden die rechtsextreme Zahlenkombination „88“, sowie der Schriftzug „NS Zone“ an dem Gebäude hinterlassen. Der Staatsschutz der Polizei Nienburg ermittelt wegen Sachbeschädigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Quelle: Rechtsextreme Schmierereien an Moschee in Nienburg – Polizei ermittelt – digital daily news
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf
Die Yunus Emre Moschee in Landshut wurde am 21.01.2026 zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte hinterließen Schlachtabfälle eines Schweines in dem Briefkasten und auf dem Gelände der Moschee. Der Staatsschutz ermittelt wegen „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Update: In den Bundestagsdrucksachen 21/6530 wurde der Fall unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://www.zeit.de/news/2026-01/21/schweinereste-nahe-moschee