In Flensburg kam es am 08.04.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem Moscheeangriff in Flensburg. Die Tat wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Boxberg kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 17.04.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Heilbronn kam es am 11.05.2025 laut Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705

Islamfeindliche Schmiererei an Moschee in Penzberg (c)facebook, bearbeitet by iQ Die Moschee der Islamischen Gemeinde Penzberg e.V. wurde erneut Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte beschmierten die Glasfassade der Moschee großflächig mit dem Schriftzug „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“. Zudem wurde die Abkürzung „BPE“ hinterlassen, was auf die Bürgerbewegung Pax Europa deuten lässt. Der entstandene Sachschaden beträgt etwa 100 Euro. Die Polizei ermittelt. Quelle: Islamfeindliche Schmiererei an Moschee in Penzberg – IslamiQ
In Werl beschmierten Unbekannte die Straße, in direkter Nähe zur örtlichen DITIB Moschee, mit einem Hakenkreuz. Während einer Streife entdeckten die Polizeibeamten die Schmiererei. Daraufhin machten sie das Hakenkreuz mit Sprühkreide unkenntlich. Weitere Hintergründe hat die Polizei bislang nicht bekannt gegeben. Eine Anfrage von Brandeilig liegt vor. Der Staatsschutz Dortmund ermittelt noch. Quelle: https://www.soester-anzeiger.de
Eine Moschee in Hannover wurde am 25.11.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898