Am 10.08.2023 kam es in Osnabrück laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 14.04.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Münster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf

Am 28.01.2023 kam es vor der Fatih Moschee (DITIB) in Flensburg zu einem islamfeindlichen Vorfall. Eine Anwohnerin bedrohte Kinder, die sich während ihrer Pause vom Islamunterricht vor der Moschee aufhielten mit einem Messer. Laut Zeugenaussagen habe die Frau versucht, einige Schülerinnen in ihr Haus zu locken. Als diese dem nicht nachkämen, beschimpfte und bedrohte sie sie rassistisch und islamfeindlich. Die Frau habe dabei zudem ein Messer in Richtung der Mädchen gezeigt. Dieser Vorfall wurde in der Bundestagsdrucksache 20/6790 unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ vermerkt und dem Phänomenbereich „rechts“ ...
Am Freitag den 26. August 2022 erhielt die IGMG Gemeinde in Barnstorf erneut ein Drohschreiben, unterzeichnet mit „NSU 2.0“ und der Abbildung eines Hakenkreuzes. Die Schura Niedersachsen veröffentlichte den Brief auf Twitter. Darin ist unter anderem die Aufschrift: „Wir bringen euch Türken alle um“, zu lesen. Die Moschee wurde mehrfach in der Vergangenheit angegriffen. Neben dem erhalt weiterer Drohbriefe wurden auch mehrere Fensterscheiben von unbekannten Täter: innen eingeschlagen. Quelle: NSU 2.0 – Mevlana Moschee erhält erneut Drohbrief
Am 07.03.2022 kam im gemeinsamen Innenhof einer Moschee und eines Mehrfamilienhauses in Neukölln zu einem Brand. Beschädigt wurden durch den Brand mehrere Tische und Stühle, die auf dem Hof unter einem Pavillon abgestellt waren. Menschen wurden nicht verletzt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird von einer vorsätzlichen Brandstiftung ausgegangen. Der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen. Update: In der Bundestagsdrucksache 20/1939 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quellen: Drucksache 20/1939 (petrapau.de) https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2022/pressemitteilung.1183228.php
Die Sehitlik Moschee in Berlin erhielt am 11.11.2020 einen Brief mit rechtsextremistisch islamfeindlichem Inhalt. In der Bundestagsdrucksache 19/26358 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: DITIB