Die Eyüp Sultan Bahce Moschee in Bremen erhielt am 19.09.2023 einen Drohbrief mit rassistischem Inhalt. „Ich hasse alle Ausländer und sprenge euch alle in die Luft. Dieses ist ernst zu nehmen“, hieß es in dem Brief. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quellen: „Ich sprenge euch alle in die Luft!“ – Moschee erhält Drohbrief – IslamiQ Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 06.02.2023 kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/9262) im bayrischen Bretzfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2023 in Magdeburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 25.02.2024 wurde die Außenfassade der IGMG-Moschee in Philippsburg mit einer islamfeindlichen Aufschrift beschmiert. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Die Ermittlungen laufen. Quelle: https://www.islamiq.de/2024/02/25/unbekannte-beschmieren-moschee-mit-islamfeindlichen-parolen/ Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Unbekannte beschmierten die Al-Rahma Moschee in Stendal (Sachsen-Anhalt) mit einem rechtsextremen Hakenkreuz und dem Schriftzug „AFD“. Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/stendal/stendal/hakenkreuze-moschee-kritik-linke-102.html
In Dortmund wurde die Sultan Ahmet Moschee (DITIB) Ziel eines rechtsradikalen Angriffs. Am 01.02.2022 beschmierten Unbekannte die Eingangstür der Moschee mit einem 40 x 40 cm großen Hakenkreuz. Am 22. Januar 2022 soll es eine ähnliche Tat gegeben haben, welche jedoch nicht angezeigt worden sein soll. In der Bundestagsdrucksache 20/1939 wurde der Vorfall unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Moschee mit rechtsradikalen Symbolen beschmiert – IslamiQ Drucksache 20/1939 (petrapau.de)