
Am 05.10.2023 erhielt die Al Salam Moschee in Celle einen Hassbrief mit islamfeindlichem und rassistischem Inhalt. Der Moscheevorstand wurde namentlich in dem Brief genannt, bei dem der ehemalige Vorsitzende einen Zusammenhang mit der Veranstaltung des Moscheevereins zum Tag der offenen Moschee am 03.10.2023 vermutet. Der Täter wurde ermittelt und das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin eingestellt. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Hamm kam es am 08.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Hamm kam es am 13.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Lingen kam es am 16.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Die Eyüp Sultan Bahce Moschee in Bremen erhielt am 19.09.2023 einen Drohbrief mit rassistischem Inhalt. „Ich hasse alle Ausländer und sprenge euch alle in die Luft. Dieses ist ernst zu nehmen“, hieß es in dem Brief. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quellen: „Ich sprenge euch alle in die Luft!“ – Moschee erhält Drohbrief – IslamiQ Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 06.02.2023 kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/9262) im bayrischen Bretzfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262