In Mannheim kam es am 30.06.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert. Einem Phänomenbereich konnte diese Tat jedoch nicht zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/4618
Am 08.07.2022 kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Achern. Der Fall wurde unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ registriert. Jedoch konnte die Tat keinem politischen Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Aachen am 11.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem politisch motivierten Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/5771