
Am Abend des 27.05.2024 wurde in die Iserlohner Moschee der IGMG eingebrochen. Einen Sachschaden gab es an der Hintertür der Moschee, die Innenräume und Eigentümer der Moschee blieben dabei unversehrt. Es wurden jedoch Bierflaschen und Zigaretten gefunden. Die Polizei geht nicht von einer politisch motivierten Kriminalität aus. Die Ermittlungen laufen. Bildquelle: camiahaber

Bild: Brandanschlag auf Anadolu Moschee in Dortmund © Privat, bearbeitet by iQ Am Abend des 16.02.2024 wurde der Heizkreisverteiler in der Anadolu-Moschee (IGMG) in Dortmund in Brand gesetzt. Die Feuerwehr konnte zeitnah eintreffen, sodass ein größerer Schaden sowie Verletzungen verhindert werden konnten. Ein 23-jähriger Tatverdächtige konnte festgenommen werden. Eigenen Angaben zufolge soll der Verdächtige selber zuvor zum Beten in die Moschee gekommen sein. Die Ermittlungen bezüglich des Tatmotivs laufen. Quelle: https://www.islamiq.de/2024/02/17/brandanschlag-auf-moschee-in-dortmund/#:~:text=In%20Dortmund%20kam%20es%20am,mit%20Zeitungen%20in%20Brand%20gesteckt.
In der Nacht am 30.05.2023 wurde die Ayasofya Moschee (IGMG) in Hannover Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte setzten das Restaurant der Moschee mit Molotowcocktails in Brand. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Unbekannte verüben Brandanschlag auf eine Moschee – IslamiQ
Laut Angaben der Bunderegierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 22.03.2022 in Regensburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2022 in Castrop-Rauxel zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
In Mannheim kam es am 30.06.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert. Einem Phänomenbereich konnte diese Tat jedoch nicht zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/4618