Am 26.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee in München. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
In Braunschweig kam es am 25.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert und dem Phänomenbereich „Keine Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 25.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee in München. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf

In der Nacht auf Mittwoch, den 10.09.2025, brach ein 17-jähriger Täter in die Yavuz Selim Moschee in Offenbach ein. Eine Anwohnerin bemerkte einen unbefugten Aufenthalt in der Moschee und verständigte daraufhin die Polizei. Noch am Tatort konnte die Polizei den verdächtigen Jugendlichen antreffen und festnehmen. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südosthessen entwendete der Täter Bargeld aus den Räumlichkeiten der Moschee. Ein politisches Motiv wird nach aktuellem Ermittlungsstand ausgeschlossen. Der Täter wurde noch am selben Tag vor das Amtsgericht Offenbach gebracht, welches einen Haftbefehl gegen den Angeklagten erließ ...
Am 26.09.2024 wurde die Fassade der DITIB Zentralmoschee in Kehl beschmiert. Die Staatsanwaltschaft Offenburg geht von einem 43-jährigen Einzeltäter aus, der auch in weiteren Vorfällen in der Umgebung verdächtigt wird. Ein Motiv sei jedoch nicht ersichtlich. Der Staatsschutz ermittelt weiterhin wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB). Quelle: POL-OG: Offenburg, Kehl – Sachbeschädigungen | Presseportal Die Erklärungen der Staatsanwaltschaft Offenburg liegen Brandeilig vor.
Am 25.09.2024 wurde die Moschee Masjid al Hidaya in Kehl mit politischen Parolen beschmiert. Die Staatsanwaltschaft geht von einem 43-jährigen Einzeltäter aus, der auch in weiteren Vorfällen in der Umgebung verdächtigt wird. Ein polit. Motiv sei jedoch nicht ersichtlich. Der Staatsschutz ermittelt weiterhin wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB). Quelle: POL-OG: Offenburg, Kehl – Sachbeschädigungen | Presseportal Die Erklärungen der Staatsanwaltschaft Offenburg liegen Brandeilig vor.