Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 03.05.2019 in Zittau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.
Am 24.12.2015 kam es an einer Moschee in Leipzig zu einer Sachbeschädigung. Quelle: Fair
Am 16.02.2016 wurden die Fenster des Islamischen Zentrums in Plauen eingeschlagen. Der Sachschaden betrug ca. 500,00 €. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 17.09.2017 in Bautzen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 21.10.2017 in Zwickau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Bei einem Angriff auf die Fatih Camiine-Moschee in Dresden wurden am Montagnachmittag (03.06.201) drei Scheiben durch Steinwürfe beschädigt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.500 Euro. Einen Tag später wurde auch ein Dönerimbiss, welches zwei Kilometer von der Moschee entfernt liegt, mit Steinen beworfen. Die Ermittlungen führte das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ). Einen Tag nach Angriff nahm die Polizei einen Tatverdächtigen, einen 30 Jahre alten Tunesier, fest. Nunmehr gehen die Ermittler davon aus, dass den Taten keine politische Motivation zugrunde liegt. Quelle