Am 11.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Zwickau. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014898.pdf
In Dresden wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 06.06.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 28.06.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Dresden. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 04.02.2024 wurde eine Moschee in Leipzig laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: 2011292.pdf (bundestag.de)
In Leipzig kam es am 11.06.2024 laut Bundestagsdrucksache 20/12498 zu einem islamfeindlichem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 13.09.2019 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.