Am 28.09.2024 brachen drei Unbekannte in die Plettenberger DITIB Moschee ein. Über die Aufenthaltsräume der Moschee sind die Täter in das Vorstandsbüro gelangt. Dort versuchten sie dann den Tresor zu öffnen und sorgten dabei für Verwüstung. Den gesamten Sachschaden schätzt der Gemeindevorsitzende auf 3000 Euro. Die Ermittlungen der Polizei laufen. Quelle: Einbruch in Moschee: Trio verwüstet Teestube und arbeitet sich an Tresor ab
Am 04.02.2024 wurde die Eyüp Sultan Moschee in Leipzig Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quellen: 2011292.pdf (bundestag.de) DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd
Am Abend des 06.06.2024 beschädigten Unbekannte die Mevlana Moschee in Kirchhain. Diese zündeten ein Lagerfeuer an, was über die Nacht zu Rußanhaftungen an der Außenfassade führte. Der 1,5 Quadratmeter große Schaden wird auf 500€ geschätzt. Quelle: Kirchhain: Fassade der Moschee durch Feuer beschädigt (op-marburg.de)
Am 15.07.2024 wurde die Abu Bakr Moschee in Frankfurt zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Ein 43-jähriger Unbekannte hat das Blumenbeet der Moschee verunstaltet und die Außenwand der Moschee mit Kreide und grüner Farbe beschmiert und beleidigte zudem den Imam. Als die Polizei ihn knapp zwei Stunden später an der Bushaltestelle festnahm äußerte er verfassungswidrige Parolen und zeigte den Hitlergruß. Quelle: POL-F: 240715 – 0713 Frankfurt – Praunheim: Sachbeschädigung, Beleidigung und … | Presseportal
In Greifswald kam es am 29.01.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 21.10.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Ibbenbüren. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)