Am 04.03.2019 kam es zu einer Sachbeschädigung an der Fatih Moschee (DITIB) in Dresden. Unbekannte Täter schlugen gegen 14:00 Uhr drei Scheiben der Fatih Moschee ein. Während des Angriffs hielt sich niemand in der Moschee auf. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: DITIB
In der Türkisch-Islamische Gemeinde zu Wolfenbüttel e.V. ereignete sich am Freitag den, 11.10.2019, in der Moschee folgender Vorfall während des Freitagsgebets: Nach der Predigt stand ein Mann auf, versuchte das Mikrofon zu ergreifen und schrie: „Ihr seid Muslime, ich muss was sagen. Ihr müsst mir zuhören. Setzt euch alle hin, ihr müsst mir zuhören!“. Da viele Personen zum Gebet aufgestanden waren, gab es ein Durcheinander. Die Person rief weiter: „Wenn ihr Muslim seid, ihr dürft nicht beten mit Teppich. Das ist alles von Satan. Ihr seid keine richtigen Muslime, ihr dürft ...
Am 09.07.2019 kam es in Goslar zu einem Angriff auf die IGMG El-Aksa Moschee. Unbekannte Täter schlugen die Scheiben der Moschee ein. Die Gemeinde verständigte die Polizei. Diese nahm den Fall auf. In der Bundestagsdrucksache 19/15647 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.

Am 01.01.2020 gegen 22:00 Uhr wurde neben der Selimiye Moschee (IGMG) in Hannover-Misburg eine deutsche Ausgabe des Korans verbrannt. Die deutsche Übersetzung, die der Täter sich selbst besorgt hatte, zerriss dieser, bevor er die Seiten in Brand setzte. Gegen den Tatverdächtigen, einen 55-jährigen Mann, hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts auf Störung der Religionsausübung“ eingeleitet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 20.08.2019 in Bad Iburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 16.05.2019 in Lauenförde zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.