Die Heidelberger DITIB-Moschee erhielt am Morgen des 01.06.2024 fünf Drohungen über das soziale Netzwerk Facebook und per E-Mail. Laut dem Gemeindesekretär Halil Aydin schrieben Rechtsextremisten, dass sie bewaffnet seien und die Gemeinde im Auge behalten würden. Fremdenfeindliche Aussagen wie „Warum bleibt ihr nicht in euren Ländern?“ waren auch in den Nachrichten an die Gemeinde enthalten. Die Gemeinde stehe diesbezüglich im Kontakt mit der Polizei. Quelle: https://www.rnz.de
Am 03.11.2023 kam es in Düsseldorf laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Papenburg kam es am 23.11.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Es gibt einen Tatverdächtigen. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011292.pdf
Am 01.01.2024 kam es in Neuss laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 02.01.2024 kam es in Oelsnitz laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 19.01.2024 kam es in Markt Schwaben laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)