Am 16.07.2024 wurde in die Tugra Moschee in Gelsenkirchen eingebrochen. Ein unbekannter Mann brach in die Moschee ein und entwendete einen neuen Fernseher aus dem Nebenraum. Anhand eines Zeugenhinweises konnte ein 27-jähriger Täter identifiziert werden. Quelle: POL-GE: Rücknahme einer Öffentlichkeitsfahndung | Presseportal
Am 16.09.2024 erhielt die Frankfurter Falah Moschee einen Schreiben mit volksverhetzendem Inhalt. Der Staatsschutz ermittelt. In der Bundestagsdrucksache 20/14898 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich Rechts registriert. Quelle: POL-F: 240917 – 0912 Frankfurt – Ginnheim: Zettel mit volksverhetzendem Inhalt an … | Presseportal
Am 05.08.2024 drangen Unbekannte in eine DITIB Moschee in Lahr ein. Die bislang unbekannten Täter gelangten in die Büroräume der Moschee, wo sie Geld in dreistelliger Höhe entwendeten. Die Hintergründe sind derzeit unklar. Die Ermittlungen laufen. Quelle: POL-OG: Lahr – Einbruch / Zeugen gesucht | Presseportal
Am 21.10.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Ibbenbüren. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Aachen kam es am 21.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 30.10.2023 kam es in Köln laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)