Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 27.04.2016 in Hann. Münden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 22.04.2016 wurde die Assalam Moschee in Schwerin Ziel eines Angriffes. Das vom Islamischen Bund in Schwerin e. V. betriebene Gebetshaus in der Anne-Frank-Straße wurde am Donnerstag in den frühen Abendstunden von Unbekannten mit Steinen beworfen. Dabei zerbrachen einige Fenster der Moschee. Da die Moschee zu der Zeit nicht besucht war, gab es keine Verletzte. Die Polizei ging von einem Zufall aus. Quelle: FAIR
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 24.04.2016 in Schwabach zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 19.04.2016 in Syke zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 17.04.2016 in Castrop-Rauxel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 15.04.2016 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.