Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 27.09.2016 in Annaberg-Buchholz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 09.08.2016 in Rotenburg zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 11.09.2016 in Zwickau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „.Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Am 29.08.2016, in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, wurde die Eingangstür der Fatih Moschee in der Parchimer Kleinstadt von Unbekannten zugemauert. Die rund ein Meter hohe Mauer beklebten die Täter mit Zetteln, auf denen beleidigende und rassistische Parolen standen. Zur Tatzeit befand sich niemand im Gebäude. Die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen. Die Moschee wurde innerhalb weniger Monate zum zweiten Mal zum Ziel eines Angriffes Quelle
Am 08.02.2016 wurde die Fatih Moschee in Memmingen erneut mit verfassungswidrigen Symbolen beschmiert. Unbekannte sprühten mit schwarzer Farbe neonazistische Parolen und Hakenkreuze auf die Hinweisschilder der Moschee. Es gab keine Angaben zu dem Täter oder den Tätern. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 08.09.2016 in Eberswalde zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „.Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.