Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 20.01.2017 in Garmisch-Partenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 20.01.2017 in Lahr zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/12535 kam es am 17.02.2017 in Mühlhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
In der Nacht zum 01.02.2017 wurde ein Brandanschlag auf das Gemeindehaus der islamischen Gemeinde der Bosniaken „BKC Selam Bielefeld“ (IGBD) verübt. Das Feuer soll gegen 3 Uhr nachts gelegt worden sein. Die Nachbarn hörten zuerst ein Fenster zerbrechen, kurz danach wurde das Feuer entdeckt. Die Feuerwehr wurde sofort alarmiert und konnte das Feuer löschen, sodass größere Schäden oder Opfer vermieden werden konnten. Die Feuerwehr geht aufgrund eines starken Benzingeruchs von einer Brandlegung aus. Die Polizei und der Staatsschutz übernahmen die Ermittlungen. Quelle
Am 16.02.2017 wurde die Wuppertaler Zentralmoschee (DITIB) mit Beleidigungen beschmiert. Die Beleidigungen richteten sich gegen die Moschee und die türkische Regierungsparetei. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlung. Quelle
In der Nacht vom 04. auf den 05.01.2017 kam es zu einem vermutlich rechtsmotivierten Angriff auf die Al-Sahaba Moschee in Lüneburg. Eines der Moscheefenster wurde zertrümmert. Außerdem wurde rote Farbe vor der Moschee ausgekippt. Die Höhe des Sachschadens war nicht bekannt. Die Al-Sahaba Moschee war in den letzten Jahren wiederholt Ziel derartiger Angriffe. Quelle