In der Nacht vom 04. auf den 05.01.2017 kam es zu einem vermutlich rechtsmotivierten Angriff auf die Al-Sahaba Moschee in Lüneburg. Eines der Moscheefenster wurde zertrümmert. Außerdem wurde rote Farbe vor der Moschee ausgekippt. Die Höhe des Sachschadens war nicht bekannt. Die Al-Sahaba Moschee war in den letzten Jahren wiederholt Ziel derartiger Angriffe. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 26.12.2016 in Barnstorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 14.01.2017 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: 1812535.pdf (bundestag.de)
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 11.01.2017 in Demmin zu einer islamfeindliche Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Hasskriminalität“ und „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 17/0000 kam es am 18.01.2016 in Münden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Am 19.01.2017 wurde die Bochumer Zentralmoschee (DITIB) angegriffen. In der Nacht zum Donnerstag beschmierten Unbekannte die Außenfassade der Moschee mit politischen Parolen wie „PKK“, „APO“ (kurz für Abdullah Öcalan) und „Intikam“ (türkische Bezeichnung für „Rache“). Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Quelle