Am 11.03.2024 wurde Diebstahl an der Werdohler Fatih Moschee (IGMG) begangen. Zwei unbekannte Täter entrissen die Spendenbox und entwendeten sie. Die Tat wurde von der Überwachungskamera aufgezeichnet. Die Polizei fahndet nun nach den Tätern. Quelle: POL-MK: Fahndung nach Diebstahl | Presseportal
In Emden kam es am 29.04.2024 laut Bundestagsdrucksache 20/12498 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser wurde jedoch keinem konkreten Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Foto: Moschee in Moessingen beschmiert © IGMG, bearbeitet by iQ Am Donnerstag den 25.01.24 wurde die IGMG-Moschee in Mössingen (Baden-Württemberg) Ziel eines mutmaßlich rechtsextremen Übergriffs. Zwei Jugendliche beschmierten die Außenfassade der Moschee mit der Parole “Holocaust the Moslems“ und den rechtsextremen Zahlencodes 14/88 und 1161, sowie einem Hakenkreuz. Die 14 steht für „14 Worte“: „Wir müssen die Existenz unseres Volkes und eine Zukunft für weiße Kinder sichern. Die 88 steht für „Heil Hitler“. Quelle: https://www.islamiq.de/2024/01/25/unbekannte-beschmieren-moschee-mit-rechtsextremen-symbolen/ https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/moschee-moessingen-beschmiert-jugendliche-im-verdacht-100.html
In der Fatih Moschee (DITIB) in Dresden kam es am 18.04.2023 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei der ein Mann einen Koran in der Moschee anzündete. In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Vorfall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ vermerkt und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf Foto: dpa
Am 04.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Am 07.05.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in München zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung § 223 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf