Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 05.09.2022 in Mölln zu einem Angriff auf die Fatih Sultan Moschee (Ditib). Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Sachbeschädigung § 303 StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es auch am 11.09.2022 in Mölln zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/4618
Am 17.08.2014 wurde die Möllner Fatih Sultan Moschee (DITIB) seitens Unbekannten angegriffen. Die Täter schleuderten einen Beutel mit stinkenden Substanzen gegen die Tür der Moschee. Zuvor urinierten Unbekannte vor der Tür der Moschee. Ein politisch motivieren Hintergrund wurde nicht ausgeschlossen. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Quelle