Am 15.10.2023 wurde erneut ein angezündeter Koran vor die Mimar Sinan Moschee (DITIB) in Maulbronn geworfen. Der Täter, ein 50 Jahre alter Mann, soll dieselbe Tat auch am 8. Juli verübt haben, bei der ein verbrannter Koran aus einem Fahrzeug auf das Moscheegelände geworfen wurde. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Täter anhand des Fahrzeugkennzeichens, welches auf den Aufzeichnungen der Überwachungskameras zu erkennen war, ermittelt. Quelle: Mann verbrennt Koran und wirft ihn vor die Moschee – IslamiQ
Am 28.01.2023 kam es vor der Fatih Moschee (DITIB) in Flensburg zu einem islamfeindlichen Vorfall. Eine Anwohnerin bedrohte Kinder, die sich während ihrer Pause vom Islamunterricht vor der Moschee aufhielten mit einem Messer. Laut Zeugenaussagen habe die Frau versucht, einige Schülerinnen in ihr Haus zu locken. Als diese dem nicht nachkämen, beschimpfte und bedrohte sie sie rassistisch und islamfeindlich. Die Frau habe dabei zudem ein Messer in Richtung der Mädchen gezeigt. Dieser Vorfall wurde in der Bundestagsdrucksache 20/6790 unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ vermerkt und dem Phänomenbereich „rechts“ ...
Wolfgang Benz Im Diskurs über die angebliche Überfremdung Deutschlands und die Gefahr, die durch „den Islam“ dem Abendland drohen soll, fließen zwei Ströme zusammen. Für den einen ist Thilo Sarrazins Pamphlet „Deutschland schafft sich ab“ repräsentativ als Gebräu aus sozialdarwinistischen, nationalistischen und rassistischen Ingredienzien. Der andere transportiert religiöse und kulturelle Ressentiments. In den säkularisierten Gesellschaften Europas ist das weder ein Signal der Wiederkehr von Religion in den Alltag der Menschen noch der oft beschworene „clash of civilizations“ als Kampf der Kulturen. Der religiöse Vorbehalt ist ein Relikt aus der Asservatenkammer. Als Argument der Ausgrenzung hat die Diskriminierung der Religion eine lange Tradition.