
Am 31.12.2019 wurde die Al Rahman Moschee in Wesel Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter schlugen die Fenster der Moschee ein. Die Polizei wurde gegen 11 Uhr benachrichtigt. Die Mitglieder der Moschee hielten dies zunächst für einen versuchten Einbruch. Dıe Polizei entdeckte jedoch auf dem Garagendach im Innenhof der Moschee Lappen, Glasflaschen, einen Flaschenhals und ein Feuerzeug. Daher geht sie von einer versuchten Brandstiftung aus. Der Staatsschutz hat die Ermittlung übernommen. Quelle

Am 01.01.2020 gegen 22:00 Uhr wurde neben der Selimiye Moschee (IGMG) in Hannover-Misburg eine deutsche Ausgabe des Korans verbrannt. Die deutsche Übersetzung, die der Täter sich selbst besorgt hatte, zerriss dieser, bevor er die Seiten in Brand setzte. Gegen den Tatverdächtigen, einen 55-jährigen Mann, hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts auf Störung der Religionsausübung“ eingeleitet.
Am 20.12.2019 erhielt die Muradiye Moschee (DITIB) in Berlin einen Brief mit beleidigenden Inhalten. Unter anderem hieß es in dem Schreiben: „Baut schön weiter eure Moscheen, so haben wir mal Platz genug für unsere Schweine“. Zudem war ein Schwein abgebildet. Der Brief wurde Unterzeichnet mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“. Ein weiterer Brief mıt denselben beleidigenden Inhalten wurde einige Tage später der DITIB Muradiye Moschee in Duisburg geschickt.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 kam es am 03.07.2018 in Kaufbeuren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Kaufbeuren 2018
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 kam es am 15.05.2018 in Kaufbeuren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Kaufbeuren 2018
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 28.04.2018 in Kaufbeuren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Kaufbeuren 2018