Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 23.08.2016 in Schwäbisch Hall zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 01.10.2016 wurde vor der Al-Farouq Moschee in Potsdam ein Schweinekopf abgelegt. Am Samstagabend fand eine Anwohnerin den abgetrennten Ferkelkopf . Auch zuvor wurden an der Moschee rassistische Parolen an Fassade und Fenster angebracht. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Quelle
Am Freitag, 16.09.2016, wurde gegen 14.45 Uhr wurden Schweineköpfe an dem Tor der noch in Bau stehenden Merkez Moschee in Hagenbeck in Essen-Altendorf angebracht. Ein Zeuge alarmierte die Polizei. Die weiteren Ermittlungen übernahm der Staatsschutz. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 27.09.2016 in Annaberg-Buchholz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 09.08.2016 in Rotenburg zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 11.09.2016 in Zwickau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „.Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.