Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 24.05.2018 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verstoß gegen das Gesetz betreffend des Urheberrechts an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 kam es am 16.05.2018 in Bönen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Vandalismus“ und „Störung der Religionsausübung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 kam es am 13.05.2018 in Sersheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 22.05.2018 kam es in Ludwigsburg zu einem Moscheeangriff. Die Außenfassade der Haci-Bayram-Veli-Moschee in Ludwigsburg (Islamrat/IGMG) wurde dabei Ziel einer Schmiererei. Unbekannte Täter haben mit den Wörtern „INTIKAM AFRIN“ und „PKK“ die Fassade beschmiert. Es ist von einer linksextremistischen Motivation auszugehen. Quelle
Am 28.04.2018 kam es in Berlin zu einem Moscheeangriff. In der Nacht haben unbekannte Täter die Außenfassade der Osman-Gazi-Moschee (DITIB) mit der Aufschrift „FIGHT 4 AFRIN“ in beschmiert. Weiter wurden die Scheiben der Moschee eingeschlagen. Es ist von einer linksextremistischen Motivation auszugehen. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Quelle
Am 08.04.2018 kam es in Öhringen zu einem Moscheeangriff. Die Aksemsettin-Moschee in Öhringen (DITIB) wurde Opfer eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte Täter haben die Außenfassade eines Trafohäuschens, welches sich außerhalb des Moscheegeländes befand, mit den Wörtern: „scheiß ISLAMISTEN SOLLEN VERECKEN“ beschmiert. Quelle