Laut Bundestagdrucksache 18/1627 kam es am 01.01.2014 in Clausthal-Zellerfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 05.04.2017 in Herne zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Am 10.07.2017 wurde Moscheeeigentum einer Moschee in Neumünster seitens Unbekannten beschädigt. Die Festzelte der Gemeinde war auf einem Mietgelände errichtet worden, jedoch fand man diese beschädigt und mit Hakenkreuzen beschmiert wieder. Zudem wurde der Sitz eines Mofas, das unmittelbar in der Nähe der Festzelte war, ein Hakenkreuz eingeschlitzt. Die Polizei habe den Fall registriert. Quelle: FAIR
Am 09. Januar 2015 wurde die Mevlana Moschee in Neustadt am Rübenberge seitens Unbekannten Tätern angegriffen. In den Mittagstunden, zwischen 14.30 Uhr und 16.30 Uhr, wurde das Fenster der Moschee, das doppelt verglast war, durch einen Steinwurf zerbrochen. Noch am selben Tag rief der Staatsschutz an und warnte die Moschee vor weiteren vermutlichen Angriffen. Ein Tatmotiv konnte nicht eindeutig genannt werden, jedoch schloss man einen politisch motivierten Angriff auf die Moschee nicht aus. Der Staatsschutz habe die Ermittlungen aufgenommen. Weitere Informationen zur aktuellen Lage des Falles sind nicht bekannt. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/12535 kam es am 09.02.2017 in Göttingen zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 30a StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Am Sonntag, den 05.04.2015, wurde die Grüne Moschee in Waldbröl, seitens Unbekannten angegriffen. Die Moschee, die zum Dachverband der DITIB gehört, wurde in den Morgenstunden mit Farbpatronen beschossen. Die mit Überwachungskameras ausgestattete Moschee konnte jedoch nicht das Profil der Täter erfassen, da diese aus einem fahrenden Auto heraus die Tat verübten. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, das Tatmotiv wird als „Hasskriminalität“ kategorisiert. Der weitere Verlauf der Ermittlungen ist nicht bekannt. Quelle