Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 26.04.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 27.08.2019 kam es im Gebetraum des Flughafens in Frankfurt am Main zu einer Schmiererei. Unbekannte versahen die Wand mit einem beleidigenden Schriftzug. Die Schmiererei wurde am darauffolgenden Tag entfernt.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 10.05.2019 in Deggendorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 04.04.2019 in Deggendorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 06.10.2019m brachen erneut Unbekannte in die Moschee in Braunschweig ein. Bereits in der Nacht zuvor gab es einen Einbruch in die Moschee. Die Täter schlugen den Glaseinsatz einer Tür des Gebäudes und verschafften sich so Zutritt zu der Moschee. Auch in dieser Nacht wurde jedoch nichts entwendet. Die Moscheeverantwortlichen benachrichtigten die Polizei. Sie ermittelt nun wegen versuchten Einbruchdiebstahls. Quelle

In der Nacht von Freitag auf Samstag, 05.10.2019, brachen Unbekannte gewaltsam in eine Moschee in Braunschweig ein. Die Tür zum Büro wurde aufgebrochen und ein Schrank durchwühlt. Auch wurden sämtliche Schlüssel aus einem Kasten entnommen. Die unbekannten Täter versuchten, den Tresor im Büro der Moschee zu öffnen, was ihnen jedoch nicht gelang. Da nichts entwendet wurde, verständigte die Gemeinde die Polizei nicht. Als jedoch in der darauffolgenden Nacht wiederum in die Moschee eingebrochen wurde, verständigten die Moscheeverantwortlichen die Polizei. Diese ermittelt nun wegen versuchten Einbruchdiebstahls. Quelle