Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 17.10.2014 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 13.10.2014 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 27.09.2014 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Am 10.07.2017 wurde Moscheeeigentum einer Moschee in Neumünster seitens Unbekannten beschädigt. Die Festzelte der Gemeinde war auf einem Mietgelände errichtet worden, jedoch fand man diese beschädigt und mit Hakenkreuzen beschmiert wieder. Zudem wurde der Sitz eines Mofas, das unmittelbar in der Nähe der Festzelte war, ein Hakenkreuz eingeschlitzt. Die Polizei habe den Fall registriert. Quelle: FAIR
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 30.03.2018 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 17.11.2016 wurde die Ulu Moschee in Stade-Bützfleth Ziel von Farbattacken. Außerdem wurde auf sie geschossen. Laut Polizeibericht gelangten Unbekannte in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag zwischen 03.00 Uhr und 08.00 Uhr im Obstmarschweg auf das Grundstück der Moschee. Das Gebäude wurde mit Farben und politischen Parolen beschmiert. Zudem gingen die Scheiben des Jugendtreffs durch Schüsse zu Bruch. Der Gesamtschaden wird auf mehrere hundert Euro geschätzt. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Quelle