Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 16.07.2024 wurde in die Tugra Moschee in Gelsenkirchen eingebrochen. Ein unbekannter Mann brach in die Moschee ein und entwendete einen neuen Fernseher aus dem Nebenraum. Anhand eines Zeugenhinweises konnte ein 27-jähriger Täter identifiziert werden. Quelle: POL-GE: Rücknahme einer Öffentlichkeitsfahndung | Presseportal
Am 08.05.2024 wurde eine Moschee in Gelsenkirchen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/12498 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 21.11.2015 in Gelsenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfungen von Religionsgemeinschaften“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 03.01.2015 in Gelsenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 12.03.2016, in der Nacht zum Samstag, wurde Scheineteile an der Barabaros Yeni Moschee in Gelsenkirchen hinterlassen. Unbekannte Täter legten die Schweineüberreste vor den Eingang der Moschee ab. Gemeindemitglieder fanden die Überreste gegen 6.00 Uhr morgens, als sie zum Morgengebet gingen. Auf Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera der Moschee waren zwei Personen zu sehen, die gegen 23.36 Uhr die Tierbestandteile vor der Moschee hinterlegten. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Quelle