Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 17.04.2016 in Castrop-Rauxel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/9310 (bundestag.de)
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 15.04.2016 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/9310 (bundestag.de)
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 08.04.2016 in Bamberg zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung § 223 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausland“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 03.04.2016 in Düsseldorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 01.04.2016 in Aachen zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausland“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/9310 kam es am 12.06.2016 in Rotenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.