Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 05.07.2016 in Dormagen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 08.07.2017 wurde die Moschee der Islamischen Gemeinde Milli Görüs (IGMG) in Viersen Ziel eines Angriffs. Am Samstagabend wurde das Tor der Moschee in der Bahnhofstraße von Unbekannten mit einem Hakenkreuz-ähnlichem Symbol und beleidigenden Schriftzügen bemalt. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 24.08.2016 in Einbeck zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 02.07.2017 in Windhagen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 28.06.2017 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 20.06.2017 in Mannheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zugeordnet.