Am Samstag den 23.09.2017, wurde die Mehmet Akif Ersoy Moschee in Murrhardt, mit islamfeindlichen Schriftzügen verunziert. In der Nacht zum Samstag wurde die Fassade der Moschee in der Chemnitz Straße mir rotem Filzstift und silberner Sprühfarbe beschmiert. Islamfeindliche Schriften wurden an der Hausfassade gebracht. Eine Unterstützung seitens des neuen Bürgermeisters sah die Gemeinde nicht. Zudem gab es weitere Vorfälle in der Nacht. Eine Motorhaube eines Fahrzeuges und die Fassaden mehrerer Häuser wurden mit Nazi-Symbolen beschmiert. Die Kriminalpolizei ermittelte, ob die Fälle miteinander zusammenhängen. Quelle
Am 12.08.2017 drang in der Nacht ein Unbekannter in die Ar Rahman-Moschee in Hamm-Pelkum ein. Der Täter stahl unter anderem eine Geldkassette und eine Spendendose. Die Polizei übernahm die Ermittlungen. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 23.08.2017 in Stuhr zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 11.08.2017 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 05.08.2017 in Schwedt/Oder zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 31.07.2017 in Güstrow zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.