Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 29.06.2015 in Neumünster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Vorbereitung staatsgefährdender Straftaten“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 03.01.2015 in Gelsenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 kam es am 03.05.2018 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Brandanschlag, schwere Brandstiftung“ registriert und keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/12535 kam es am 22.02.2017 in Memmingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Am 11.03.2017, in der Nacht von Freitag auf Samstag, wurde seitens Unbekannten Flaggen vor einer Moschee in Heidelberg heruntergerissen. Bei den Tätern soll es sich um 4 Männer, im Alter von 25 bis 30 Jahren, handeln. Die Männer sollen in der Nacht, gegen 3:45 Uhr, Flaggen von den Fahnen vor der Moschee heruntergerissen haben. Als sie von Anwohnern aus der Umgebung angesprochen wurden, sollen sie geflohen sein. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle
Am 19.03.2017, in der Nacht von Freitag auf Samstag, wurden auf das Gelände der Fatih Moschee (Islamrat/IGMG/Schura Bremen) abgetrennte Körperteile vom Schweinen geworfen. Den Fund machten SchülerInnen der Moschee, die am Samstag zur Moschee kamen. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet. Quelle