In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
In Immenstadt kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 07.05.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705

Am 16.10.2025 wurde die Bad Tölzer Mevlana Moschee Ziel eines rassistischen Angriffs. Unbekannte brachten einen Aufkleber mit der Schrift „Abschieben schafft Wohnraum“ an einem Fenster der Moschee an. Die Gemeinde hat die Polizei verständigt. Die Ermittlungen laufen. Quelle: Moscheevorstand

Islamfeindliche Schmiererei an Moschee in Penzberg (c)facebook, bearbeitet by iQ Die Moschee der Islamischen Gemeinde Penzberg e.V. wurde erneut Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte beschmierten die Glasfassade der Moschee großflächig mit dem Schriftzug „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“. Zudem wurde die Abkürzung „BPE“ hinterlassen, was auf die Bürgerbewegung Pax Europa deuten lässt. Der entstandene Sachschaden beträgt etwa 100 Euro. Die Polizei ermittelt. Quelle: Islamfeindliche Schmiererei an Moschee in Penzberg – IslamiQ
In Türkheim wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 am 24.08.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575
Am 19.01.2024 kam es in Markt Schwaben laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)