Am 23.01.2022 wurde während des Mittagsgebets mit einem Luftgewehr auf die ZMD Moschee in Halle geschossen. Zeugen hörten Schussgeräusche und bemerkten zeitgleich, wie drei Projektile eine am Gebäude des islamischen Kulturzentrums befindliche Fensterbank trafen und zu Boden fielen. Zeugen konnten erkennen, dass die Schüsse aus einem Fenster eines gegenüber befindlichen Mehrfamilienhauses abgegeben wurden. Die Polizei konnte in diesem Mehrfamilienhaus einen 55-jährigen Mann ausfindig machen, in dessen Wohnung sie eine „Langwaffe zum Verschießen von Diabolos und eine Gasdruckpistole“ auffanden und sicherstellten. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt. Der Staatsschutz hat die ...
Am 11.11.2020 erhielt die DITIB Muradiyet Moschee in Duisburg einen Brief mit rassistischem und islamfeindlichem Inhalt. Das Schreiben enthielt beleidigende und islamfeindliche Abbildungen und Aussagen. Der Brief wurde unterzeichnet mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“. Quelle: DITIB
Am 06.08.2020 erhielt die DITIB Moschee in Wahlen einen Drohbrief. Darin wurde der Moschee mit einem Brandanschlag gedroht. Neben der Bedrohung beinhaltete der Brief rassistische Beleidigungen. Der Brief war mit „NSE 2020“ unterzeichnet. Zwei Familien in Fürth sowie die DITIB Fatih Moschee in Fürth erhielten Schreiben mit einem identischen Inhalt. Quelle
Am 06.08.2020 erhielt die DITIB Fatih Moschee in Fürth einen Drohbrief. Darin wurde der Moschee mit einem Brandanschlag gedroht. Neben der Bedrohung enthielt der Brief rassistische Beleidigungen. Der Brief war mit „NSE 2020“ unterzeichnet. Zwei Familien in Fürth sowie eine weitere DITIB Moschee in Wahlen erhielten Schreiben mit einem identischem Inhalt. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 15.10.2019 in Offenbach zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 11.10.2019 in Lutherstadt Wittenberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.