
Am Donnerstag, 12.09.2019, wurde eine islamische Bildungseinrichtung in Bremen, die auch einen Gebetsraum enthält, Ziel eines Angriffs. Gegen 2.00 Uhr nachts wurde eine Fensterscheibe der Einrichtung eingeschlagen.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 17.05.2016 in Fulda zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Am 19.07.2019 wurde die Moschee des Islamischen-Kulturzentrums Münster (IKZ) Ziel eines mutmaßlich islamfeindlichen Angriffs. Eine unbekannte Person verteilte Ausgaben des Korans in dem Waschraum. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Vorfall wird bei der Polizei als „gemeinschädliche Sachbeschädigung“ gewertet. Ein ähnlicher Angriff ereignete sich am 03.07.2019 in Schleswig. In der Bundestagsdrucksache 19/15647 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ festgehalten, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle

Am 23.07.2019 ging beim Vorstand der DITIB Moschee in Villingen-Schwenningen eine Bombendrohung per E-Mail ein. In der E-Mail wurde damit gedroht, dass am 23.07.2019 gegen 15:45 Uhr eine Bombe detonieren werde. Die Gemeinde alarmierte daraufhin umgehend die Polizei. Die Polizei ließ die Moschee räumen, sperrte die Bereiche um die Moschee herum ab und durchsuchte das Moscheegebäude nach Sprengstoff. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet. Quelle: DITIB

Am 22.07.2019 musste die DITIB-Yavuz-Sultan-Moschee in Mannheim aufgrund einer Bombendrohung evakuiert werden. Die Vorsitzenden der Moschee erhielten gegen 11 Uhr eine E-Mail, worin von einer Explosion gegen 16:30 Uhr die Rede ist. Die Polizei räumte daraufhin das Moscheegebäude und sperrte die umliegenden Straßen ab. Derzeit wird die Moschee nach Sprengstoff durchsucht. Die Durchsuchung der Polizei soll voraussichtlich bis 17 Uhr andauern. In der Bundestagsdrucksache 19/15647 wurde der Fall unter der Kategorie „ Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: DITIB

Am 22.07.2019 ist beim Vorstand der DITIB-Moschee in Mainz eine E-Mail mit einer Bombendrohung eingegangen. Die Polizei sperrte daraufhin umgehend das Gebiet um die Moschee herum ab und evakuierte das Moscheegebäude. Die Polizei durchsucht derzeit das Gebäude nach Sprengstoffen. In der Bundestagsdrucksache 19/15647 wurde der Fall unter der Kategorie „ Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: DITIB